Finaler Rettungsschuss muss landesgesetzlich verankert werden!

31.05.2018

Nach den Ereignissen am 30.05.2018 in einem IC am Flensburger Bahnhof betont die Junge Union Schleswig-Holstein die Notwendigkeit einer landesrechtlichen Verankerung des finalen Rettungsschusses.

„Der tragische Vorfall in Flensburg zeigt einmal mehr, unter welch hoher Belastung und Verantwortung unsere Polizeibeamtinnen und -beamten täglich arbeiten und auch außerhalb ihres Dienstes verantwortungsbewusst und mutig handeln. Die schnelle und vollständige Genesung der beiden Verletzten, sowie die Aufklärung des Ablaufes stehen dabei selbstverständlich im Vordergrund“, betont die stellvertretende Landesvorsitzende Birte Glißmann.

„Der Schusswaffengebrauch stellt für die Polizisten unabhängig von der jeweiligen Situation und dem Anlass eine große Herausforderung dar. Im Zuge der Novellierung des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) muss daher der finale Rettungsschuss gesetzlich geregelt werden. Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Länder, die bisher keine entsprechende landesrechtliche Regelung erlassen haben. Dies können wir nicht weiter hinnehmen. Eine Regelung bedeutet für unsere Polizisten zusätzliche Rechtssicherheit. Die Landespolitik darf sich nicht vor dieser Verantwortung verstecken. Insbesondere darf es nicht vom Zufall abhängen, in welchem Bundesland sich ein Polizeibeamter befindet und ob dort der finale Rettungsschuss landesrechtlich verankert ist oder eben nicht.“