JU Schleswig-Holstein begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

30.12.2020
Pressemitteilung

Glißmann: „AfD stellt Parteiinteressen über die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.“

Zur gestrigen Entscheidung des dritten Senats des Schleswig-Holsteinischen
Oberverwaltungsgerichtes zum Eilantrag der AfD Schleswig-Holstein gegen das
Veranstaltungsverbot erklärt die Landesvorsitzende der Jungen Union Schleswig-Holstein, Birte
Glißmann: „Wir begrüßen die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts
zum Antrag der AfD Schleswig-Holstein auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum geltenden
Veranstaltungsverbot. Damit muss die AfD bereits zum zweiten Mal eine Niederlage bei der Planung
ihres Landesparteitages einstecken. Parteitage mit mehreren hundert Personen sind in diesen
Zeiten nicht nur ein absolut falsches Signal, sondern stellen vielmehr auch eine Gefährdung der
Allgemeinheit dar. Die Planung eines solchen Parteitages und die mangelnde Einsicht des
Landesvorstandes der AfD zeigen deutlich, dass die AfD Schleswig-Holstein die eigenen
Parteiinteressen über die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stellt. Das ist
absolut verantwortungslos! Die CDU Deutschlands macht im Januar vor, wie Infektionsschutz und
Parteiarbeit in Einklang zu bringen sind, indem ein digitaler Parteitag mit anschließender Briefwahl
durchgeführt wird.“